Gesetzesänderung zu Führerscheinklasse B196 ist in Kraft
Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die für Klasse A1 vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.
Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196 : Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und mindestens fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten, Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre und Mindestalter 25 Jahre