Ab dem 19. Januar 2013 sind die Führerscheinrichtlinien europaweit neu festgelegt. Das bringt Führerschein-Neulingen und den Besitzern der alten Kfz-Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B neue Möglichkeiten ...
Neben einigen anderen wichtigen Änderungen dürfen Inhaber des Stufenführerscheins A2 (ab 18 Jahre), die diesen ab oben genanntem Datum erhalten haben, Motorräder mit einer Maximalleistung von 35 kW (48 PS) fahren. Inhaber des alten Stufenführerscheins (bis 25 kW/34 PS) dürfen ab 19. Januar 2013 ebenfalls Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) bewegen.Mehr Führerschein fürs Geld! Insbesondere Motorrad- und Motorroller-Interessierte dürfen sich freuen. Denn ab 19. Januar 2013 gilt die neue Führerscheinverordnung und bringt Vorteile für Führerscheinneulinge, Wiedereinsteiger und sogar für langjährige Motorrad- und Rollerfahrer.
Die wichtigsten Neuerungen in Kürze: